1. Allgemeines

In diesem Blog-Artikel erfahren Sie, wie Sie schnell zu Ihrer maßgeschneiderten Hypnosetherapie gelangen.

Auf was kommt es bei der Planung der Therapie an? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die Therapie beginnen kann? Wie ist der Ablauf, wenn Sie sich entscheiden, beim Hypnosis Center München eine Hypnosetherapie durchzuführen?

Wenn Sie keine Erkrankung gemäß ICD-10 haben, wenn bei Ihnen keine organischen (= körperlich verursachten) Störungen und/oder Hypnose-Risikofaktoren vorliegen, brauchen Sie nichts Spezielles zu tun. Rufen Sie uns einfach an, und kommen Sie dann mit allen ärztlichen Informationen, die Sie möglicherweise bereits haben, zum Erstgespräch.

Manchmal sind jedoch vorab organische (körperliche) Ursachen ärztlich auszuschließen, und/oder es liegt eine kompliziertere Krankheitgeschichte vor. Dann benötigt die Vorklärung oft etwas mehr Zeit.

Damit die Therapie möglichst schnell beginnen kann, freuen wir uns, wenn Sie erforderliche ärztliche Untersuchungen vorab durchführen lassen und die benötigten Bescheinigungen zur Unbedenklichkeit einer Hypnosetherapie gleich schon zum Erstgespräch mitbringen.

Gerne besprechen wir aber auch erst ab dem Erstgespräch alles Erforderliche mit Ihnen, so dass Sie im Vorfeld nichts zu tun brauchen. Sie entscheiden, wie Sie vorgehen.

Wenn Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung.

2. Kennenlernen: Informationsveranstaltungen, Workshops

2.1 Informationen zur Hypnosetherapie

In unseren Informationsveranstaltungen und Workshops werden grundlegende Informationen zur Hypnose und Hypnosetherapie vermittelt.

Im Anschluss an die Informationsveranstaltungen besteht die Möglichkeit, im Einzelgespräch einzelne spezifische Fragen zu der von Ihnen intendierten Hypnosetherapie zu stellen.

Wir bieten Informationsveranstaltungen nur an, wenn es zum gegebenen Zeitpunkt mindestens drei  gleichzeitige Interessenten gibt. In komplexeren Fällen besteht ansonsten die Möglichkeit der Vorberatung (in Form einer kostenlosen Einzelberatung, s. Kapitel 3).

Auch wenn Sie keine Therapie für sich planen, sondern sich nur für Hypnose und/oder Hypnosetherapie interessieren, sind Sie in unseren Informationsveranstaltungen und Workshops herzlich willkommen!

2.2 Hypnose-Übungen

In den Informationsveranstaltungen und Workshops haben Sie die Möglichkeit, Entspannungs- und Trancezustände in direkter Erfahrung selbst zu erleben und Hypnose auf diese Weise  kennenzulernen.

3. Kostenlose Vorberatung

In komplexeren Fällen führen wir gerne für Sie noch vor dem Erstgespräch eine kostenlose Beratung zur Abklärung der Therapievoraussetzungen durch.

Diese Vorberatung soll Sie in die Lage versetzen, vor der Erstberatung ggf. erforderliche ärztliche/fachärztliche Untersuchungen durchführen zu lassen, um

  • organische (körperliche) Störungen auszuschließen und
  • Unbedenklichkeitsbestätigungen für Hypnosetherapie einzuholen.

Voraussetzung für die Wahrnehmung einer kostenlosen Vorberatung sind

  • eine komplexe Krankheitsgeschichte und
  • die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung (s. Kapitel 2).

4. Erstgespräch

4.1 Ärztliche Befunde besprechen

Im Erstgespräch besprechen wir u.a. Ihre ärztlichen Befunde. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch alle für die Hypnosetherapie relevanten ärztlichen Befunde mit.

4.2 Anamnese

Im Erstgespräch führen wir eine ausführliche Anamnese durch.

4.3 Psychopathologischer Befund

Aufgrund des Erstgesprächs erstellen wir einen psychopathologischen Befund.

4.4 Verdachtsdiagnose

Aufgrund des Erstgesprächs und des psychopathologischen Befundes erstellen wir eine Verdachtsdiagnose.

4.5 Ggf. Verweisung an Hausarzt und/oder an Fachärzte

Sollte sich im Erstgespräch zeigen, dass vor dem Beginn Ihrer Hypnosetherapie eine (ggf. weitere) ärztliche/fachärztliche Abklärung bestimmter Syptome erforderlich ist, werden wir Ihnen hierzu eine Vorgehensweise empfehlen.

5. Sind die Therapievoraussetzungen erfüllt?

Ein wichtiges Ziel des Erstgespräches ist die Abklärung, ob alle Therapievoraussetzungen erfüllt sind.

5.1 Frühere Erkrankungen und Therapien

Frühere Erkrankungen können Therapierisiken oder auch Therapiehindernisse (Kontraindikationen) für Hypnosetherapie darstellen.

Lagen z.B. in der Vergangenheit psychische Erkrankungen gemäß ICD-10 und/oder organische (körperliche) Erkrankungen wie Herzprobleme, Blutdruckstörungen und/oder Gefäßleiden vor, benötigen wir aktuelle ärztliche Befunde und ärztliche Hypnose-Unbedenklichkeitsbestätigungen.

5.2 Aktuelle Erkrankungen und Therapien

a) Ausschluss organischer (körperlicher) Erkrankungen:
Wenn die zu therapierenden Erkrankungen durch organische (körperliche) Störungen verursacht sein könnten, müssen zunächst organische (körperliche) Ursachen ärztlich/fachärztlich ausgeschlossen werden.
Zur Organdiagnostik können z.B. gehören: komplette internistische und neurologische Untersuchung (inkl. EKG, EEG), Blutuntersuchungen (großes Blutbild, Nieren- und Leberwerte, Elektrolyte, Blutzucker, Schilddrüsenhormonwerte, Entzündungsparameter etc.), Urinstatus, Computertomographie/MRT des Schädels, Liquorpunktion (zum Ausschluss entzündlicher Prozesse).
Bitte bringen Sie im gegebenen Fall entsprechende ärztliche Bestätigungen mit.

b) Mitbehandlung komplexerer/tiefgreifenderer Erkrankungen:
Bestimmte Erkrankungen behandeln wir hypnotherapeutisch nur in enger Absprache mit den behandelnden Ärzten und Therapeuten.
Bitte entnehmen Sie unserem Lexikon, welche Erkrankungen wir unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form mit Hypnosetherapie behandeln.
Bitte bringen Sie im gegebenen Fall entsprechende Bestätigungen der behandelnden Ärzte und/oder Therapeuten mit.

c) Ärztliche Unbedenklichkeitsbestätigungen bei Risikofaktoren:
Bei bestimmten Erkrankungen, die in der Hypnosetherapie Risikofaktoren darstellen (z.B.  bei Herzproblemen, Blutdruckstörungen und/oder Gefäßerkrankungen), führen wir keine Hypnosetherapie durch, es sei denn, Sie lassen sich die Unbedenklichkeit einer Hypnosetherapie im gegeben Fall durch Ärzte/Fachärzte bestätigen.
Bitte bringen Sie im gegebenen Fall entsprechende ärztliche Bestätigungen mit.

5.3 Darf das Problem/die Erkrankung von einem Heilpraktiker für Psychotherapie therapiert werden?

Bestimmte Erkrankungen dürfen von Heilpraktikern für Psychotherapie grundsätzlich nicht therapiert werden. Hierzu gehören alle körperlichen und psychischen Symptome, die eine organische (körperliche) Ursache haben.

Deshalb ist im Vorfeld der Psychotherapie/Hypnosetherapie ärztlich auszuschließen, dass die zu therapierenden Symptome organisch (körperlich) bedingt sind.

Zweitens verlangt die Sorgfaltspflicht, dass Heilpraktiker für Psychotherapie bzw. Hypnosetherapeuten ihre KlientInnen bei schweren Erkrankungen an spezifisch ausgebildete Experten verweist. So ist für die Therapie einer akuten schweren Essstörungen z.B. primär eine Fachklinik für Essstörungen und nicht ein Heilpraktiker für Psychotherapie zuständig.

Hypnosetherapeuten können jedoch in Absprache mit den spezifisch behandelnden Ärzten und Therapeuten begleitend tätig werden.

5.4 Darf das Problem/die Erkrankung mit Hypnosetherapie therapiert werden?

Es gibt für Heilpraktiker keine Gesetze, die bestimmen, welche psychogenen (= psychisch bedingten) Erkrankungen von einem Heilpraktiker behandelt oder nicht behandelt werden dürfen.

Jedoch fordert die Sorgfaltspflicht, dass der Therapeut seine eigenen Grenzen kennt.

Bitte entnehmen Sie unserem Lexikon, welche Erkrankungen wir in welcher Form mit Hypnosetherapie behandeln.

Zudem behalten wir uns vor, anhand der Vorgespräche und/oder des Erstgesprächs situativ zu entscheiden, ob wir einen bestimmten Klienten behandeln.

6. Therapieplanung

Die Therapieplanung führen wir auf der Grundlage der Vorgespräche und des Erstgespräches gemeinsam mit dem Klienten durch.

6.1 Therapieziele

Die Therapieziele werden gemeinsam mit dem Klienten entwickelt und vereinbart.

6.2 Therapiemethoden

Die hauptsächliche Therapiemethode im Hypnosis Center München ist die Hypnosetherapie.

Wir bieten jedoch an, weitere Therapiemethoden in die Hypnosetherapie zu integrieren.

Auf den richtigen Therapiemix kommt es an!

6.3 Dauer der Therapie

Die Dauer der Therapie ist u.a. von der Art und Schwere der Problematik, von den Erwartungen des Klienten und von vielfältigen Klienten- und Kontextfaktoren abhängig.

6.4 Phasen der Therapie

Jede Therapie besteht aus einer Einstiegsphase, einem Hauptteil und einer Schlussphase. Der Hauptteil kann wiederum untergliedert sein.

Die Phasen einer Therapie richten sich u.a. nach der Art und Schwere der Erkrankungen, nach persönlichen Faktoren des Klienten, nach den Therapiezielen und nach den unterschiedlichsten Kontextfaktoren.

7. Abschluss des Behandlungsvertrags

In den Behandlungsvertrag werden alle Faktoren aufgenommen, die zwischen dem Klienten und dem Therapeuten ausgehandelt wurden, z.B.:

  • Behandelnde Therapeut(en)
  • Ort der Durchführung der Psychotherapie
  • Therapieziele
  • Therapiemethoden
  • Geplante Dauer der Therapie
  • Honorar etc.

8. Durchführung der Psychotherapie

Nach Abschluss des Behandlungsvertrags wird die Psychotherapie durchgeführt.

9. Zwischenergebnisse der Psychotherapie

Im Verlauf der Psychotherapie wird regelmäßig auf den Verlauf der Therapie und auf bereits Erreichtes reflektiert (Metakognition).

10. Abschluss der Psychotherapie

Die Therapie ist beendet, wenn die Therapieziele und/oder die vereinbarte Therapiedauer erreicht sind.

 


QUELLENNACHWEIS:

Text: Hypnosis Center München: Ihr Weg zur maßgeschneiderten Hynosetherapie.
Autor: Dr. Ilona Hündgen, Hypnosis Center München, Integratives Hypnose-Therapiezentrum

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